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Gesetz

Wie gründe ich einen Cannabis Club in Deutschland?

Der Artikel wurde zuletzt am 14.08.2023 aktualisiert.

Die Cannabislandschaft in Deutschland steht vor einer revolutionären Veränderung. Mit der erwarteten Legalisierung im April rückt die Gründung von Cannabis Social Clubs (CSCs) in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Ab dem ersten Juli soll es nämlich erlaubt sein, Cannabis Clubs in Deutschland zu gründen, Cannabis anzubauen und Blüten an die Clubmitglieder abgeben zu können. Diese Neuerung verspricht nicht nur eine Wiederbelebung des kulturellen Austauschs rund um Cannabis, sondern bringt auch spezielle Herausforderungen für angehende Clubgründer mit sich. In diesem Artikel entdecken wir Schlüsselelemente, die jeder zukünftige Gründer über die Etablierung eines Cannabis Clubs in Deutschland wissen sollte.

Kurzanleitung zur Gründung eines Cannabis Clubs

Wir wollen euch mit dieser Anleitung einen Überblick über die Gründung eines Cannabis-Clubs in Deutschland geben. Dieser Überblick ersetzt allerdings (leider) nicht einen tiefen Blick in das Gesetz oder rechtliche Beratung.

1. Entscheidet euch, ob ihr einen eingetragenen Verein (e.V.) oder eine eingetragene Genossenschaft (e.G.) gründen wollt.
2. Stellt ein Team für die Gründung eures Cannabis Clubs zusammen.
3. Erarbeitet eine Satzung, Jugendschutz- und Gesundheitskonzepte.
4. Registriert euren Club bei der zuständigen Behörde im Vereinsregister. 
5. Stellt den Antrag zur Cannabis Anbau-Genehmigung.
6. Sobald ihr eure Genehmigung habt, könnt ihr auch schon loslegen. Aber beachtet dabei immer, dem Gesetz zu folgen! Wir empfehlen euch dafür eine Cannabis Club Management Software oder App wie die Hanf-App, die euch den Cluballtag erleichtert.

Die Schritte im Detail

Verständnis des neuen Gesetzes

Das A und O für jeden CSC-Gründer ist ein tiefgreifendes Verständnis des neuen Cannabisgesetzes. Es markiert den Beginn einer neuen Ära, indem es den Besitz und Konsum von Cannabis entkriminalisiert und gleichzeitig den Weg für die Gründung von CSCs ebnet. Diese Einrichtungen dienen als legale Basis für den kollektiven Anbau und die Verteilung von Cannabis unter Mitgliedern. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Vorschriften, einschließlich Anbauquoten und Mitgliederlimits, ist unerlässlich.

Schritt 1: Die Wahl der Rechtsform

Der erste offizielle Schritt ist die Anmeldung eures CSCs bei den Behörden. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend und sollte mit Bedacht und idealerweise mit der Unterstützung eines Rechtsberaters getroffen werden. Ob ihr euch für einen eingetragenen Verein (e.V.) oder eine Genossenschaft (e.G.) entscheidet, beide Formen haben ihre spezifischen Vorteile, insbesondere im Hinblick auf Steuern, Haftung und Organisation.

Eingetragener Verein (e.V.) vs. Eingetragene Genossenschaft (e.G.)

Während ein e.V. auf nicht-wirtschaftliche Gemeinschaftsziele abzielt, steht bei einer e.G. die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder im Vordergrund. Beide Formen dürfen keinen Gewinn erzielen und dienen ausschließlich dem Cannabisbezug ihrer Mitglieder. Die Satzung eures Vereins oder eurer Genossenschaft muss sorgfältig ausgearbeitet werden, um den Vorstand, die Mitgliederrechte und weitere wesentliche Aspekte festzulegen.

Der Hauptunterschied liegt im Zweck und in der wirtschaftlichen Ausrichtung: Während ein e.V. primär auf gemeinnützige, soziale oder kulturelle Ziele ausgerichtet ist, konzentriert sich eine e.G. auf die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Bei einem Cannabis-Club könnte die Wahl zwischen e.V. und e.G. davon abhängen, ob der Schwerpunkt auf Gemeinschaft und Aufklärung oder auf dem gemeinschaftlichen Anbau und der Verteilung von Cannabis liegt.

Bild eines Neurons als Teil des Nervensystems

Schritt 2: Gründungsteam zusammenstellen

Zuerst benötigt ihr ein Gründungsteam. Um einen eingetragenen Verein (e.V.) ins Leben zu rufen, sind mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich, während für die Gründung einer Genossenschaft (e.G.) drei Personen ausreichen. Diese erste Hürde ist der Grundstein eures Vorhabens.

Einschränkungen für Vorstandsmitglieder:
Beachtet, dass laut Abschnitt 1 §12 Absatz (2), dass nicht jede Person im Vorstand eines CSC tätig sein kann. Einschränkungen, wie zum Beispiel eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung, können die Eignung als Vorstandsmitglied oder vertretungsberechtigte Person ausschließen.

Schritt 3: Erarbeitung von Satzung, Jugendschutz- und Gesundheitskonzepten

Die Erarbeitung einer klaren Satzung ist der nächste wichtige Schritt. Diese muss Details zur Vorstandszusammensetzung, Mitgliederrechten und weiteren organisatorischen Regelungen enthalten. Anschließend gilt es, den Vorstand zu bestimmen, der die Geschicke des Vereins oder der Genossenschaft leitet.

Es ist unbedingt erforderlich, ein Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept zu erstellen und einen Präventions- und Suchtbeauftragten zu benennen. Ohne diese Maßnahmen ist die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen nicht möglich. Bei einigen Behörden muss das ausgearbeitete Konzept bereits bei der Registrierung des Vereins vorgelegt werden, während es bei anderen nachgereicht werden kann.

Schritt 4: Registrierung des Clubs im Vereinsregister

Der festgelegte Vorstand ist dafür verantwortlich, den Verein beim zuständigen Vereinsregister anzumelden. Zuständig dafür ist das Amtsgericht, in welchem sich der Sitz des Cannabis Clubs befindet.

Nach Genehmigung eurer Anmeldung durch das Register ist euer CSC offiziell eingetragen. Die erteilte Erlaubnis ist zunächst für 7 Jahre gültig, kann aber um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Schritt 5: Antragstellung zur Cannabis Anbau-Genehmigung

Mit der Registrierung im Vereinsregister dürft ihr allerdings noch nicht anbauen. Um den Antrag zur Cannabis Anbau Genehmigung zu stellen, muss eure Anbauvereinigung im Vereinsregister registriert sein.

Welche Behörde für den Antrag der Anbau-Genehmigung zuständig ist, könnt ihr hier einsehen. Anträge müssen seitens der Behörde innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden.

Für die Antragstellung selbst benötigt ihr die folgenden Dokumente und Informationen:

- Allgemeine Informationen zu eurer Anbauvereinigung: Hier sind Informationen wie der Name eurer Anbauvereinigung, die Registernummer und die Anschrift des Sitzes eure Anbauvereinigung nötig.
- Informationen zur Lage eurer Anbauvereinigung: Wo genau eure Anbauvereinigung sitzen wird.
- Informationen zur Anbaufläche: Wo und wie groß eure Anbaufläche sein wird.
- Informationen zu allen Vorstandsmitgliedern: Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten; auch muss die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und ein Führungszeugnis für alle Vorstandsmitglieder vorgelegt werden, welche nicht älter als 3 Monate sein dürfen.
- Informationen zu Mitarbeiter/inner: Alle Mitarbeiter/innen müssen gelistet werden mit Namen, Geburtsdatum, Kontaktdaten; diese Liste muss stets auf dem Laufenden gehalten werden.  
- Informationen zum Jugendschutzbeauftragten: Informationen wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten und der Nachweis seiner/ihrer Qualifizierungen oder Schulungsstunden.
- Schätzung der Mitgliederzahl
- Sicherheitskonzept: Wie wird euer Zugriff auf Cannabis von Dritten geschützt (besonders Minderjährige)?
- Jugendschutz- und Gesundheitskonzept 
- Informationen zur voraussichtlichen jährlichen Menge, welche ihr anbauen werdet.

Bild eines Neurons als Teil des Nervensystems

Schritt 6: Nun kann es losgehen

Sobald ihr eure Erlaubnis von der zuständigen Behörde erhalten habt, kann es auch schon losgehen. Es gibt aber trotzdem noch ein paar Dinge die ihr beachten solltet:

Mitgliederverwaltung


Eine effiziente Mitgliederverwaltung ist essentiell für den reibungslosen Betrieb eures CSC. Cannabis Club Softwares oder Apps wie die Hanf-App können euch dabei unterstützen, die komplexen Prozesse der Mitgliederverwaltung zu vereinfachen und euch den Alltag zu erleichtern.

Mitgliederkriterien

Nicht jeder kann Mitglied in eure CSC werden. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, wie zum Beispiel die Beschränkung auf maximal 500 Mitglieder pro Club. Zudem dürfen Mitglieder nicht gleichzeitig in einem anderen CSC Mitglied sein, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Bedingungen und alle weiteren befinden sich unter Abschnitt 2 §16.

Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards

Sicherheit und Qualität sind bei der Gründung eines CSCs nicht verhandelbar. Strengen Standards in Bezug auf Produktqualität und Anbaupraktiken müssen eingehalten werden, um die Sicherheit und das Wohl der Mitglieder zu gewährleisten. Ebenso wichtig ist die Bildung einer starken Gemeinschaft durch Aufklärungsarbeit und Veranstaltungen.

Zusammenarbeit mit den Behörden

Eine konstruktive Beziehung zu den lokalen Behörden ist für den langfristigen Erfolg eures CSCs entscheidend. Transparentes Handeln und die Betonung der positiven Beiträge eures Clubs zur Gemeinschaft sind dabei Schlüsselaspekte.

Wichtig ist auch, dass ihr die zuständige Behörde über wichtige Änderungen wie Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, Lage eurer Anbauvereinigung und mehr auf dem Laufenden haltet.

Fazit

Die Gründung eines Cannabis Social Clubs in Deutschland ist eine einzigartige Chance, an der Spitze der Cannabisbewegung zu stehen. Mit einem fundierten rechtlichen Verständnis, einem Engagement für Sicherheit, Qualität und Gemeinschaft sowie der Nutzung spezialisierter Tools wie der Hanf-App für die Mitgliederverwaltung könnt ihr euren Club erfolgreich etablieren und führen.