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Ab Anfang 2025 startet ein neues Modellprojekt in Hannover und Frankfurt am Main, das den kontrollierten Verkauf von Cannabis erprobt. Ziel ist es, den Konsum in speziellen Verkaufsstellen zu ermöglichen und wissenschaftlich zu untersuchen, wie sich ein legaler Markt auf Gesundheit, Jugendschutz und den Schwarzmarkt auswirkt.
Rahmenbedingungen des Modellprojekts
In Hannover sind bis zu drei Verkaufsstellen geplant. Etwa 4.000 Teilnehmende sollen dabei in eine wissenschaftliche Studie eingebunden werden, die von der Medizinischen Hochschule Hannover begleitet wird. Der Versuch ist auf fünf Jahre ausgelegt und richtet sich an volljährige Bewohner Hannovers, die bereit sind, regelmäßig an Befragungen teilzunehmen.Teilnehmende erhalten einen pseudonymisierten Ausweis, der den Einkauf in den Verkaufsstellen ermöglicht. Zusätzlich wird durch einen QR-Code auf den Verpackungen gewährleistet, dass die gesetzliche Abgabemenge eingehalten wird. Wer Cannabis-Produkte an andere Personen weitergibt, wird aus dem Projekt ausgeschlossen.Ein ähnliches Modell wird in Frankfurt umgesetzt, wo ebenfalls registrierte Teilnehmende in eigens eingerichteten Fachgeschäften Cannabis kaufen können. Auch hier ist die Teilnahme auf volljährige und gesunde Personen mit Wohnsitz in Frankfurt beschränkt. Ausgeschlossen sind Minderjährige, schwangere oder stillende Frauen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Wissenschaftliche Begleitung und Ziele
Beide Städte möchten mit dem Modellprojekt herausfinden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum, den Jugendschutz und den Schwarzmarkt auswirkt. Neben der Kontrolle des Konsumverhaltens wird auch auf gesundheitliche Aspekte geachtet, um potenzielle Risiken wie Abhängigkeit oder problematischen Konsum frühzeitig zu erkennen.Die wissenschaftliche Begleitung in Hannover erfolgt durch die Medizinische Hochschule Hannover, während in Frankfurt die Frankfurt University of Applied Sciences beteiligt ist. Das Projekt soll belastbare Daten liefern, die zur Weiterentwicklung der Drogenpolitik in Deutschland genutzt werden können.Das Urteil widerspricht der bisherigen Linie des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte erst im April 2024 bestätigt, dass die Grenze weiterhin bei 7,5 Gramm bleibt. Das Amtsgericht Aschersleben sieht das anders und argumentiert, dass die Intention des Gesetzgebers – weniger Strafen für Cannabisbesitz – berücksichtigt werden muss.