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Gesetz

Hash und Rosin in Cannabis-Clubs: Was sagt das KCanG?

Hash und Rosin in Cannabis-Clubs: Was sagt das KCanG?

Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt, wie sogenannte Cannabis-Clubs (offiziell: Anbauvereinigungen) Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und weitergeben dürfen. Doch viele stellen sich die Frage: Dürfen Clubs auch Produkte wie Hash oder Rosin herstellen und an Mitglieder abgeben? In diesem Artikel geben wir eine einfache und sachliche Antwort.

Was ist im Club erlaubt?

Cannabis-Clubs dürfen nur bestimmte Formen von Cannabis abgeben. Genauer gesagt:

  • Marihuana: Das sind die getrockneten Blüten oder blütennahen Blätter der Pflanze.
  • Haschisch: Das ist das Harz der Cannabispflanze, das mechanisch gewonnen wird.

Andere Formen wie Cannabis-Schokolade, Gummibärchen mit THC oder THC-Öle sind nicht erlaubt. Auch Mischungen mit Tabak oder anderen Zusätzen sind verboten.

Wie wird Hash hergestellt – und warum ist das erlaubt?

Haschisch (oft einfach Hash genannt) wird schon seit Jahrhunderten hergestellt. Dabei wird das Harz, das sich auf den Blüten der Cannabispflanze befindet, von der restlichen Pflanze getrennt. Das kann rein mechanisch hergestellt werden – also ohne Chemie. Beliebte Methoden sind:

  • Dry Sift: Die Blüten werden gesiebt, dabei lösen sich kleine Harzkristalle (auch Kief genannt), die man zu Hash pressen kann.
  • Ice-O-Lator: Hierbei werden die Harzdrüsen mit eiskaltem Wasser und Siebbeuteln vom Pflanzenmaterial getrennt.

Beide Methoden gelten als mechanisch. Da dabei keine Lösungsmittel oder andere chemischen Stoffe verwendet werden, sind sie erlaubt. Das KCanG erlaubt ausdrücklich die Abgabe von Haschisch durch Anbauvereinigungen. Daraus folgt: Clubs dürfen Hash herstellen – solange sie es mechanisch tun.

Was ist Rosin – und ist das im Club erlaubt?

Rosin ist eine Art von Cannabisextrakt, die durch Hitze und Druck hergestellt wird. Dabei wird das Harz direkt aus den Blüten oder aus Hasch gepresst. Auch hier kommen keine chemischen Stoffe zum Einsatz. Es wird einfach mit einer Presse gearbeitet, die die Wirkstoffe aus dem Pflanzenmaterial drückt.

Auch wenn Rosin im Gesetz nicht namentlich erwähnt wird, zählt es streng genommen ebenfalls zu den rein mechanisch gewonnenen Cannabisprodukten. Es entsteht – wie Hash – durch eine physische Trennung. Daher gehen viele Fachleute davon aus: Rosin ist erlaubt, solange es direkt im Club aus selbst angebauten Pflanzen und ohne Lösungsmittel hergestellt wird.

Was ist verboten?

Verboten sind alle Extraktionen mit Lösungsmitteln. Dazu gehören Methoden, bei denen z. B. mit Butangas, Alkohol oder CO₂ gearbeitet wird. Diese Verfahren werden verwendet, um besonders starke Konzentrate wie THC-Öle, Shatter, Wax oder Crumble herzustellen.

Fazit

Wenn du einen Cannabis-Club betreibst oder mit dem Gedanken spielst, einen zu gründen, solltest du dir merken:

  • Hash ist erlaubt, wenn du es mechanisch herstellst – z. B. durch Sieben oder mit Eiswasser.
  • Rosin ist ebenfalls erlaubt, solange es nur mit Druck und Hitze produziert wird.
  • Chemische Extraktionen mit Lösungsmitteln sind verboten.

Damit bleibst du auf der sicheren Seite. Die Regeln sind klar: Erlaubt ist, was natürlich und mechanisch gewonnen wird. Nicht erlaubt ist, was mit Chemie hergestellt wird.

Quellen

  • Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • Bundesministerium für Gesundheit – FAQ zum Cannabisgesetz
  • Gesetzesbegründung zum KCanG

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